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Beerdigung und Trauerseelsorge

Das kirchliche Begräbnis gehört zu den Grundaufgaben der Kirche. In unserer Pfarreiengemeinschaft übernehmen folgende Personen diesen kirchlichen Dienst:

Pfr. Bernd Schikofsky

Gemeindereferentin Marion Bexten

Gemeindereferentin Annette Flämig

Pfr. Matthias Schmitz, Kooperator

Wir arbeiten auch mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern aus den Nachbarpfarreien zusammen, um möglichst alle Terminwünsche möglich machen zu können.

Kontakt und Besuch

Meist erfahren wir durch ein Bestattungsinstitut, dass ein Mensch gestorben ist. In jedem Fall nehmen wir aber auch selbst Kontakt mit den Angehörigen auf und bitten um einen Gesprächstermin, um alle anstehenden Fragen zu besprechen und um die Wünsche der Angehörigen berücksichtigen zu können.

Wie läuft die Trauerfeier ab?

Der Ablauf der Trauerfeier folgt dem Ritus der katholischen Kirche. Dieser Ritus bietet viele Möglichkeiten zum Eingehen auf die jeweilige Situation und auf die Wünsche der Angehörigen. Das gilt auch für die musikalische Gestaltung.

Wer übernimmt die Beerdigung?

Wer jeweils eine Beerdigung übernimmt, sprechen wir untereinander ab. Wenn die Angehörigen dazu einen Wunsch äußern, bemühen wir uns, darauf einzugehen.

Auf dem Friedhof

In Malstatt finden die Trauerfeiern in aller Regel unmittelbar vor der Beerdigung in der Friedhofshalle des jeweiligen Friedhofs oder am Andachtsplatz des Friedwaldes statt. Von dort aus begeben wir uns zum Ort der Beisetzung.

Meist ergibt sich dadurch eine Trauerfeier mit zwei Stationen. Ob es sich dabei um eine Körperbestattung oder Urnenbeisetzung handelt, macht für die Form des kirchlichen Begräbnisses keinen Unterschied. 

Eucharistiefeier für die Verstorbenen

In der katholischen Tradition ist es üblich, dass auch eine Eucharistiefeier für eine verstorbene Person gefeiert wird. Dies tun wir in der Regel innerhalb der Gemeindemessen. Mit den Angehörigen sprechen wir ab, zu welchem Termin das geschieht. 

Viele Familien wünschen auch ein sogenanntes Dreißigeramt oder Sechs-Wochen-Amt, also ein Gedenken in einer Messe vier bis sechs Wochen nach dem Tod. Dies kann über die Pfarrbüros vereinbart werden, ebenso wie auch das Jahrgedächnis.