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Den Schutz aller vor sexualisierter Gewalt nehmen wir sehr ernst. Alle unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger haben sich im Bereich der Prävention qualifiziert. Wir legen großen Wert, dass bei allen Aktivitäten unserer Pfarreien ein achtsamer Umgang miteinander selbstverständlich ist. Dabei folgen wir den Vorschriften und Leitlinien des Bistum Trier.
Weitere Informationen zum Präventionskonzept unseres Bistums finden sie hier.
Nach der "Ordnung für den Umgang mit Sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" sind im Bistum Trier folgende Personen zu Ansprechpersonen für Verdachtsfälle beauftragt:
die Fachanwältin Ursula Trappe: Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin ursula.trappe(at)bistum-trier.de Postsendungen an: Bischöfliches Generalvikariat | der Psychologe Markus van der Vorst Diplom-Psychologe markus.vandervorst(at)bistum-trier.de Postsendungen an: Bischöfliches Generalvikariat |
Aufgaben der Ansprechpersonen
Die beauftragten Ansprechpersonen nehmen Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen entgegen. (Nr. 10 der Ordnung)
Wenn ein Betroffener bzw. sein gesetzlicher Vertreter über einen sexuellen Missbrauch informieren möchte, vereinbart eine der beauftragten Ansprechpersonen ein Gespräch, in dem sie den Betroffenen zunächst über das mögliche weitere Verfahren, Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer externen Fachberatungsstelle, die anonym und unabhängig beraten kann. Falls dies gewünscht ist, kann danach oder in einem weiteren Gespräch das konkrete Vorbringen erörtert werden. (Nr. 21 der Ordnung)
Die Ansprechpersonen sind auf Wunsch behilflich bei der Antragstellung für Leistungen nach der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids.
Gibt es tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedüftigen Erwachsenen, leitet ein Vertreter des Bischofs die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiter und schaltet damit auch die Staatsanwaltschaft ein. Auf die Weiterleitung an die staatlichen Behörden wird nur ausnahmsweise verzichtet - und zwar auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen und nur, wenn das zulässig ist.
Wenn sexualisierte Gewalt von Klerikern oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirche im Bistum Trier verübt wird, dann ist das eine Gewalttat gegen Anvertraute und eine Verletzung des Vertrauens, das in sie gesetzt wird. Die Verantwortlichen im Bistum Trier stehen in der Pflicht, zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen auch dann gegen solches Verhalten vorzugehen, wenn es unterhalb der Straffälligkeit bleibt. Wie das Bistum Trier mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker und andere Mitarbeitende im Bereich von Kirche und Caritas umgeht, beschäftigt viele Katholikinnen und Katholiken und andere Menschen in unserem Bistum. Hauptamtliche, aber auch neben- und ehrenamtlich Tätige werden immer wieder auf diese Sachverhalte angesprochen.
Hier erfahren Sie mehr über die aktuell geltenden Vorgehensweisen der Verantwortlichen des Bistums. Das Vorgehen wird kontinuierlich überprüft und verbessert.
Wichtig ist zunächst, dass alle Bereiche des kirchlichen Lebens in unserem Bistum im Blick sind. Das sind neben den Pfarreien mit ihren vielfältigen Angeboten z. B. auch die Schulen und Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft oder die zahlreichen caritativen Dienste und Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der Altenhilfe, die von katholischen Einrichtungsträgern im Bistum verantwortet werden.
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