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Sie sind aus der Kirche ausgetreten oder denken über diesen Schritt nach?
Hier haben wir einige Informationen zusammengestellt, die vielleicht hilfreich sind:
Nach dem Kirchenaustritt
Durch die Erklärung des „Kirchenaustritts“ treten eine Reihe von Folgen ein. Für uns als Kirche vor Ort ist das Schwerwiegendste dies: Es ist
das Ende eines gemeinsamen Weges.
Wir erfahren in der Regel vom Kirchenaustritt erst viele Wochen später durch eine offizielle Mitteilung per Post. Deshalb sind wir dankbar, wenn Menschen, die die Kirche verlassen wollen, uns nicht einfach "ghosten", sondern uns erlauben, zu erfahren, ob wir etwas hätten besser machen können.
Kirchensteuer
Selbstverständlich wird nach einem Kirchenaustritt die Kirchensteuer nicht mehr erhoben. Damit das geschehen kann, wird das Konfessionsmerkmal in der Steuerkarte von “römisch-katholisch” zu “ohne Konfession” geändert.
Vermerk in den kirchlichen Büchern
Die staatliche Stelle, bei der der Kirchenaustritt erklärt wurde, informiert darüber das Bistum. Das Bistum gibt diese Information weiter an die Kirchengemeinde am Wohnsitz der Person. Ebenso wird die Pfarrei, in der die Taufe einst gespendet worden ist, informiert.
Teilnahme an Gottesdiensten
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann natürlich trotzdem öffentliche Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen besuchen. Wir bitten aber darum, konsequent zu sein und die Sakramente nicht zu empfangen.
Kirchliche Trauung und Taufe eigener Kinder
Eine kirchliche Trauung ist weiterhin möglich, wenn der/ die Partner/in der katholischen Kirche angehört.
Auch die Taufe eigener Kinder ist möglich, wenn eine/r der Eltern Kirchenmitglied ist, oder wenn ein/e Pate/in bereit ist, die Erziehung des Kindes im Glauben zu unterstützen.
Wie ist das mit einem kirchlichen Begräbnis?
Da die Gemeinde in der Regel nicht weiß, welche Gründe für den Austritt maßgeblich waren, muss sie davon ausgehen, dass ein Mensch, der der Kirche nicht angehört, auch kein kirchliches Begräbnis wünscht. Sie wird den Kirchenaustritt als letzten Willen des Menschen respektieren, und sich keine Rechte gegenüber dem Verstorbenen anmaßen.
Bittet jedoch ein aus der Kirche ausgetretener Mensch vor seinem Tod um ein kirchliches Begräbnis, sind wir dazu selbstverständlich bereit.
Manchmal kommt es vor, dass Angehörige eines Menschen, der der Kirche nicht angehört, von sich aus um eine seelsorgliche Begleitung bitten. Auch diese Möglichkeit besteht.
Wichtig ist uns, dass die Angehörigen in diesem Fall direkt mit uns Kontakt aufnehmen - nicht nur über ein Beerdigungsinstitut - damit wir gemeinsam besprechen können, was möglich und was sinnvoll ist. Auch in diesem Fall müssen wir den letzten Willen des Verstorbenen achten.
Kirchliches Wahlrecht
Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, haben kein Wahlrecht für Wahlen zu Gremien der Pfarrei oder des Bistums.
Pate/Patin werden?
Auch die Übernahme von Tauf- oder Firmpatenschaft ist nicht möglich. Allerdings gibt es in der Praxis die Möglichkeit, als Taufzeuge eine "Quasi-Patenschaft" zu übernehmen. Dies kann beim Taufgespräch besprochen werden. Wenn Sie dazu vorab Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.