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Kandidatenvorschläge bis zum 22.04.2026 willkommen!:Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat

4667_pfarrgemeinderat
Datum:
30. März 2026
Von:
Tobias Schunk

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus

Hintergrund der Neuwahl des Verwaltungsrates ist die Neustrukturierung der Verwaltungs-einheiten im Bistum Trier. Durch Fusionierungen von Pfarreien ist es erforderlich, alle Räte wieder in einen Wahlrhythmus zu bringen. Da unsere  Pfarrei im Jahr 2024 fusioniert hat, sind auch wir davon betroffen. Im Vorfeld der Wahl wurde im Losverfahren entschieden, welche Mitglieder des Rates ausscheiden. Sie können sich als Kandidaten zur Wiederwahl stellen.

Dem Rat werden in Zukunft weiterhin angehören: Franz-Robert Arweiler, Helene Bernd, Markus Lafontaine, Angelika Schneider, Marta Wojtunik, Björn Zierold.

Zur Wiederwahl haben sich bereit erklärt: Helmut Clos, Albrecht Langenbahn, Rudolf Mohr, Gisela Sassi, Cornelia to Berens-Lamy.

Dem Rat dürfen 12 Mitglieder angehören. Es können also noch weitere Kandidaten vorgeschlagen werden. Die Wahlliste sollte mindestens neun Kandidaten ausweisen. 

Wer kann Wahlvorschläge einreichen?

Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen (vgl. § 4 Abs. 1 Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinde im Bistum Trier).

Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?

Wahlvorschläge können eingereicht werden bis zum 22. April 2026

Wer kann gewählt werden?

Wählbar ist jede Katholikin, jeder Katholik der nach staatlichem Recht volljährig ist.

Von der Wählbarkeit ist derjenige ausgeschlossen,

  1. für den wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in den §§ 1896 Abs. 4 und 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
  2. der der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechtes verlustig ist;
  3. der krankheitsbedingt oder aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht ist;
  4. der durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist;
  5. der nach den Bestimmungen des staatlichen Rechtes aus der Kirche ausgetreten ist.

 

Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind. Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen. Diese Regelungen gelten nicht für Aushilfskräfte, die weniger als drei Monate im Jahr beschäftigt sind. Eine Person kann zur Vermeidung von Doppelmandaten innerhalb eines Pastoralen Raums nur zum Mitglied eines Verwaltungsrates gewählt werden.

Wer ist wahlberechtigt?

Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.

Wie mache ich einen Wahlvorschlag?

  • Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind.
  • Im Wahlvorschlag müssen Name, Geburtsdatum, Adresse (Wohnung) und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
  • Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der Annahme der Wahl der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
  • Der Kandidatenvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
  • Der Kandidatenvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss bis zu dem oben genannten Termin zuzuleiten.

 

Vordrucke für die Wahlvorschläge sind in den Pfarrbüros erhältlich und liegen in den Kirchen aus. Bitte machen Sie von Ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch!

 

für den Wahlausschuss

Detlef Schmidt