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Wiedereintritt

Wenn Sie nach einem Kirchenaustritt darüber nachdenken, wieder Mitglied der katholischen Kirche zu werden, stehen wir gerne zum Gespräch bereit. 

Dazu hier einige Fakten:

  • Sie müssen nicht neu getauft werden. Ihre Taufe bleibt gültig. 
  • Sollten Sie vor ihrem Kirchenaustritt noch nicht gefirmt worden sein, können wir im Zusammenhang mit einem Wiedereintritt darüber sprechen.
  • Der Wiedereintritt kostet nichts. Es werden auch keine Nachzahlungen geltend gemacht für die Zeit, in der Sie ausgetreten waren. Das gilt auch für den Fall, dass Sie nach dem Wiedereintritt gar nicht mehr der Pflicht unterliegen, überhaupt Kirchensteuern zu zahlen. 
  • Der Wiedereintritt erfolgt nicht gegenüber einer staatlichen Behörde, sondern im Gespräch mit einem Seelsorger/ einer Seelsorgerin. Sie dürfen sich aussuchen, mit wem Sie sprechen wollen. Das können auch Seelsorger/innen sein, die Sie privat kennen, oder die Sie in einem Krankenhaus oder in einer kirchlichen Einrichtung kennengelernt haben, auch an einem anderen Ort. 

Der Wiedereintritt selbst kann relativ kurzfristig und mit wenig Formalitäten erfolgen. Folgende Angaben brauchen wir:

  • Datum und Ort Ihrer Taufe (Wenn Sie dazu keine Angaben haben, helfen wir gerne bei der Recherche).
  • Bei Verheirateten: Datum und Ort der kirchlichen Trauung (falls zutreffend. Wir helfen gerne bei der Recherche)
  • Datum und Dienststelle Ihres Kirchenaustritts (z.B. Bürgeramt, Standesamt etc.)

Das reicht uns schon aus. Alles Weitere klären wir im Gespräch. 

Jedes Mitlied aus unserem Seelsorgeteam steht Ihnen für einen ersten Kontakt zur Verfügung.